Die Wirtschaftsdetektive der Aaden Detektei Köln ermittelten kürzlich im Rheinland wegen des Verdachts
auf Vortäuschung einer Krankheit und somit wegen des Straftatbestandes des Betrugs (§ 263 Strafgesetzbuch, in diesem
Fall: Krankschreibungsbetrug). Der betreffende Mitarbeiter hatte bereits
mehrere Wochen wegen einer angeblichen Beinthrombose gefehlt, als er von den eigenen Kollegen im Baumarkt beim Kauf von Zementsäcken gesehen wurde. Die loyalen Mitarbeiter erstatteten der
Personalabteilung Bericht, und der Geschäftsführer der betroffenen Firma wandte sich an die Aaden Detektei Köln mit der Vorgabe, den verdächtigen Mitarbeiter durch unsere
Detektive prüfen zu lassen.
Am Folgetag der Beauftragung bezogen morgens drei unserer Detektive aus Köln in einer kleinen Ortschaft im Rheinland, in der die Zielperson lebt, Position, um den Tagesablauf des verdächtigen Mitarbeiters zu prüfen. Für mehrere Stunden blieb diese Aufgabe eine ereignislose Angelegenheit, da sich im und am Einfamilienhaus der Zielperson nicht das geringste tat. Die einzige Abwechslung bot sich unseren Kölner Detektiven durch regelmäßige Standortwechsel, die auf Grund aufmerksamer Nachbarn notwendig waren. Gegen 10:30 konnte die Zielperson der Aaden Detektei Köln erstmals von unseren Observanten gesichtet werden, als sie ohne Hose in einem fleckigen T-Shirt zum am Gartentor befindlichen Briefkasten lief und die Zeitung holte.
Eine gute Dreiviertelstunde später nehmen unsere Detektive die Verfolgung auf, als die Zielperson samt Ehefrau im Zielfahrzeug aus der Garage fährt. Spannend sollte es zunächst dennoch nicht werden, denn die Fahrt endete nach nicht einmal zwei Kilometern am örtlichen Supermarkt, von wo nach einigen kleineren und für die Ermittlung nicht relevanten Besorgungen die Rückfahrt angetreten wurde. Ein paar Stunden später suchte das Ehepaar mit dem Zielfahrzeug für kurze Zeit ein Schuhgeschäft auf. Danach geschah nichts mehr, und die Privatdetektive der Aaden Detektei Köln stellten ihre Arbeit für diesen Tag ein.
Mit dem Geschäftsführer des Arbeitgebers unserer Zielperson wurde ein weiterer Detektiv-Einsatz am Folgetag vereinbart in der Hoffnung, zuvor lediglich Pech gehabt zu haben. Die Abläufe ähnelten lange Zeit stark dem Vortag, am Nachmittag schließlich ergab sich eine kleine Änderung: Die Zielperson der Aaden Detektei Köln besuchte mit ihrer ca. 10-jährigen Tochter ein Kino im Köln. Diese Tochter war zu diesem Zeitpunkt erstmals in Erscheinung getreten, Ferien waren in Nordrhein-Westfalen im Observationszeitraum nicht. Bei einer Beinthrombose gilt zwar allgemein die Vorgabe, das betroffene Bein zu schonen und hochzulegen, doch den Beweis eines Arbeitsrechtsverstoßes liefert ein solcher Kinobesuch trotzdem nicht. Unsere Kölner Detektive zweifelten aber an der Ehrlichkeit des Mitarbeiters, da keinerlei körperliche Einschränkungen in den Bewegungsabläufen zu beobachten waren, obwohl eine Beinthrombose für gewöhnlich einige Probleme verursacht. Entsprechend unbefriedigt über die Ergebnisse zeigten sich die Ermittler bei Feierabend.
Zum Glück bewiesen die Auftraggeber der Aaden Detektei Köln Weitsicht und orderten einen dritten Observationstag. Der ruhige Tagesbeginn der Zielperson wiederholte sich ein weiteres Mal, doch gegen Mittag beobachteten unsere Detektive eine Fahrt zum Baumarkt, bei der die Zielperson einige Leisten und Nägel kaufte. Dieser Einkauf wirkte durchaus verdächtig und die eingesetzten Ermittler der Aaden Detektei Köln blickten mit einiger Spannung auf die folgenden Observationsstunden.
Die Zielperson brachte die gekauften Baumaterialien ins Haus und wenige Minuten später waren laute Säge- und Klopfgeräusch aus dem Inneren zu hören. Das allein war wenig hilfreich für
unsere Detektive. Doch glücklicherweise öffnete sich nach einiger Zeit ein Dachfenster und die Zielperson kletterte auf den Dachtritt hinaus. In der Folge nahm der "kranke" Mitarbeiter im Verlauf
mehrerer Stunden Nachbesserungsarbeiten am Schornstein des Hauses vor,
wobei er teilweise recht waghalsige Bewegungen ohne Sicherung ausführte. Dass keine thrombosebedingte Einschränkung der Beweglichkeit vorlag, konnte durch die ausführlichen Foto- und
Videoaufnahmen unserer Kölner
Detektive dokumentiert werden.
Auf die Spitze trieb es die Zielperson am nächsten Tag, als sie bereits früh morgens gemeinsam mit der Tochter nach Köln zu einem Ärztehaus fuhr. Dort ansässig
unter anderem: der Arzt, der die bisherigen Krankschreibungen ausgestellt hatte. An den Arztbesuch hängten Vater und Tochter noch einen kleinen Stadtbummel, ehe sie nach Hause zurückkehrten. Eine
halbe Stunde nach der Heimkehr erhielten die Privatdetektive der Aaden Detektei Köln einen Anruf der Auftraggeber. In der Firma war soeben eine erneute Krankschreibung der Zielperson eingegangen. Angesichts der Aktivitäten der Zielperson am
Vortag hatte unsere Kölner
Wirtschaftsdetektei somit den Nachweis der
Krankheitsvortäuschung erbracht. Die Observanten vor Ort stellten ihre Tätigkeit ein und fertigten den gerichtsfesten Ermittlungsbericht für die
weitere Verwendung im bevorstehenden Arbeitsrechtsstreit zwischen der Zielperson und der geschädigten Firma.