Rechtssicherheit und Gerichtsverwertbarkeit – Aaden


Bei aller Motivation und Expertise der eingesetzten Detektive der Aaden Wirtschaftsdetektei Köln muss eins doch immer bedacht werden: Aufklärung und Beweisbeschaffung sind an Gesetze gebunden. Fast jeder Fall lässt sich aufklären, viele jedoch nicht auf legalem Wege. Die Wirtschaftsermittler der Aaden haben sich im Wissen um die Reputation ihrer Auftraggeber und der Detektivbranche als Ganzer dem Ziel verschrieben, Beweise ausschließlich legal und gerichtsverwertbar zu beschaffen. In die Persönlichkeitsrechte der Zielpersonen darf in keinem Fall mehr eingegriffen werden, als es die Verdachtsmomente rechtfertigen. Dazu gehört unter anderem, dass der höchstpersönlich geschützte Lebensbereich jeder Zielperson absolutes Tabu ist, solange nicht Gefahr im Verzug vorliegt.


Gerichtsfeste Beweise unserer Detektive aus Köln


Der rechtssichere Umgang mit dem deutschen Gesetz ist das A und O einer professionellen Detektei wie der Aaden Wirtschaftsdetektei aus Köln. Die Beschaffung gerichtsfester Beweise beispielsweise für die Vortäuschung von Krankheiten durch Arbeitnehmer verursacht zwar im ersten Moment Kosten für den Arbeitgeber. Doch zum einen sind diese Kosten bei erfolgreicher Überführung erstattungsfähig, zum anderen erspart die fristlose Kündigung in Folge der Beweisdokumentation aufwändige Arbeitsgerichtsprozesse und Imageschäden. 

 

Zu beachten ist allerdings: Ein Anfangsverdacht ist noch kein Beweis. Von Vorverurteilungen sollte abgesehen werden. In manchen Fällen stellt sich heraus, dass verdächtigte krankgeschriebene Mitarbeiter tatsächlich den ganzen Tag nicht das Haus verlassen. In solchen Fällen kann zumindest das zuvor zwangsläufig zerrüttete Vertrauensverhältnis des Arbeitgebers zum Mitarbeiter durch die Ergebnisse der Observationen unserer Kölner Wirtschaftsermittler wiederhergestellt werden.


Straßenschild mit Aufschrift "Grauzone" vor Gewitter-Hintergrund; Detektiv Köln | Detektei Köln
Begibt man sich als Detektiv in rechtliche Grauzonen, kann es passieren, dass die erhobenen Beweise nicht gerichtlich verwertbar und somit nicht brauchbar sind.